
Grundsätzlich sind alle geringfügigen Beschäftigungen in der Sozialversicherung versicherungsfrei. Der Gesetzgeber geht nämlich von der Überlegung aus, daß diese Beschäftigten des Schutzes in der Sozialversicherung nicht bedürfen. Zum einen, weil sie anderweitig, z. B. als Familienangehörige oder al...
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Geringfügige Beschäftigungen sind prinzipiell versicherungsfrei, das heißt durch sie werden keine rentenrechtlichen Zeiten erworben. Sie können jedoch seit dem 1. April 1999 unter bestimmten Voraussetzungen dazu beitragen, die Wartezeit für eine Altersrente zu erfüllen oder einen Rentenanspru...
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